Wohngemeinschaft für traumatisierte Frauen


Update 2022!

Um Unklarheiten vorzubeugen, möchten wir sagen, dass wir alle Bemühungen eingestellt haben und es scheint unwahrscheinlich, dass das Projekt jemals zustande kommen wird

 

Wenn jemand anderes so ein Projekt umsetzen kann und will, dann darf meine Idee gerne weiterverwendet werden.


Wir möchten eine Pflege-WG für traumatisierte Frauen in Schleswig Holstein oder Niedersachen gründen. Unsere Idee haben wir zuerst im Juli 2018 in diesem Beitrag vorgestellt. Hier stellen wir die ersten organisatorischen Fakten, Überlegungen und Fortschritte vor. Wir suchen weiterhin nach interessierten Frauen und Menschen, die uns bei der Planung und Verwirklichung der Wohngemeinschaft unterstützen können.

Was ist eine Pflege WG?

Eine Pflege-WG oder auch Pflegewohngruppe ist eine Form der ambulanten Pflege – im Gegensatz zum Pflegeheim. Bisher wird diese Wohn- und Pflegeform meist von älteren, dementiell erkrankten PatienInnen genutzt. Das Konzept lässt sich aber ohne Weiteres auf andere Personengruppen übertragen.

Wohnen

Rike_pixelio.de
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Üblicherweise wohnen drei bis zwölf pflegebedürftige Personen zusammen in einer großen Wohnung oder einem Haus. Das kann wie eine „normale“ WG aufgebaut sein, wo jede/r Bewohner/in ein eigenes Zimmer hat; Bad, Küche und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Der individuelle, eigene Wohnraum kann aber auch ein Appartement sein, mit eigenem Bad und evtl. Küche für jede/n Einzelnen. Gemeinschaftsräume können für verschiedene Zwecke genutzt werden. Wie in jeder anderen WG schließt jede/r Bewohner/in einen Mietvertrag mit dem Eigentümer ab. Dadurch kann sich die Zusammensetzung der WG ändern – es wird immer mal wieder einen Wechsel geben. Auch hier gilt – wie üblich – dass die Gemeinschaft entscheidet, wer aufgenommen wird, wenn ein Platz frei wird.

 

Die Miete zahlt jede selbst. Ob jemand das aus eigener Tasche finanziert oder Sozialleistungen (Hartz IV; Grundsicherung, Wohngeld) bekommt, ist erst einmal egal.

 

Für unser Projekt haben wir bis jetzt noch kein Haus gefunden oder in Aussicht. Wir suchen noch nach geeigneten Immobilien und Grundstücken und überlegen, ob ein Neubau sinnvoller wäre als der Umbau eines vorhandenen Hauses.

Die Finanzierung

Aus eigenen Mitteln könnten wir so ein Objekt niemals finanzieren! Also suchen wir Partner, Investoren und Förderer. 

Natürlich haben wir dazu schon die ein oder andere Idee: 

  • Es gibt Stiftungen, die den Grundstückskauf fördern. 
  • Für den Bau bzw. Umbau behindertengerechter Wohnungen gibt es Zuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen des Bundes und der Länder.
  • Das Eigenkapital wird von Privatinvestoren erbracht. Hier haben wir bereits mit möglichen Investoren gesprochen. 
  • Und ein Teil ist sicherlich über Hypothekendarlehen zu finanzieren.

Die Pflege

Um eine 24 Stunden Betreuung finanzieren zu können müssen alle Bewohnerinnen der WG einen festgestellten Pflegegrad haben.

 

Aus der Pflegeversicherung stehen daher jeder die Sätze für Pflegesachleistungen zu. Diese Sachleistungen werden von einem Pflegedienst erbracht, der eben die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden, also in der WG durchführt. Welche pflegerische Unterstützung jede Einzelne braucht, ist natürlich ganz individuell.

Ein ambulanter Pflegedienst kann zum Beispiel folgende Leistungen erbringen: 

  • Medizinische Behandlungspflege, z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen usw.
  • Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeiten usw.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.
  • Betreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw.

Höhe der Pflegesachleistungen pro Monat:

 

Pflegegrad 2: 689 Euro

Pflegegrad 3: 1.298 Euro

Pflegegrad 4: 1.612 Euro

Pflegegrad 5: 1.995 Euro


Die rein pflegerischen Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege werden natürlich individuell für jede einzeln erbracht, aber z. B. Kochen oder Beschäftigungsangebote geschehen eher in der Gruppe.

 

Um jeden Hilfs- und Pflegebedarf der Bewohnerinnen abzudecken, muss eine 24 stündige Versorgung organisiert und sichergestellt werden, es müssen alle erforderlichen Leistungen vorgehalten und aufeinander abgestimmt werden. In der Regel wird daher ein alleiniger ambulanter Pflegedienst von den Bewohnerinnen gewählt. Dieser erbringt Pflege, Alltagsbegleitung und die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten für die Gemeinschaft. 

Das Trägerübergreifende Persönliche Budget

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. 

 

Menschen mit Behinderung haben seit 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Dadurch werden die ihnen zustehenden Dienst- oder Sachleistungen in ein Budget umgewandelt. Hieraus bezahlen die Betroffenen die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

 

Neben allen Leistungen zur Teilhabe können auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerüber-greifende Persönliche Budgets einbezogen werden.

 

Damit entscheiden Menschen mit Behinderung eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt, welche Hilfen für sie am Besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. 

 

Über das trägerübergreifende Persönliche Budget können die Budgetnehmerinnen als Arbeitgeber/innen auftreten und „Persönliche Assistenten“ beschäftigen – mit allen Rechten und Pflichten, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln. Sie können aber auch Leistungen bei einer Organisation einkaufen, was einiges vereinfacht.

 

In Hamburg gibt es beispielsweise die Hamburger Assistenz Genossenschaft: www.hag-eg.de.

 

Für die zu gründende Pflege-WG bedeutet das, dass möglichst alle das Persönliche Budget bekommen sollten, damit dann darüber die notwendigen Dienstleistungen (Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft etc.) eingekauft werden können. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Damit die Finanzierung der 24 Stunden Betreuung sichergestellt ist, können Interessentinnen ohne Pflegegrad leider nicht aufgenommen werden. 

Infoflyer

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Kontakt

Wenn Du interessiert bist, oder uns noch mehr hilfreiche Tipps geben kannst, freuen wir uns sehr über Deine Mail!

E-Mail: wirrwege@gmail.com



Zum Weiterlesen

Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH, Kiel

www.pflege-sh.com

Betreiben mehrere Pflege-WGs / Hausgemeinschaften.

 

Besonders: LebensTräume Bad Schwartau

www.lebenstraeume-badschwartau.de

KIWA-Projekt c/o

AWO Schleswig-Holstein gGmbH

www.kiwa-sh.de

 

Auf der Webseite gibt es viele brauchbare Informationen. Angesprochen sind zwar immer Senioren-WGs, aber die Infos haben natürlich auch für junge Leute Gültigkeit.

HAUS "PRUDENCE"

Selbstverwaltetes Wohnprojekt mit geschütztem Rahmen 

http://prudence.fm23.de/

 

Nicht ganz das Gleiche, aber mit einigen spannenden Parallelen