Assistenzhund und Steuern

Hier meldet sich mal Johannas Mutter zu Wort:

Ein Assistenzhund verursacht eine Menge Kosten für die Anschaffung, die Ausbildung und auch den laufenden Unterhalt, Versicherungen, Tierarzt etc. Über die Krankenkasse gibt es in der Regel keine Zuschüsse, außer für Blindenführhunde. Schön, wenn die Kosten durch Stiftungen, Spenden oder Fonds getragen werden. Manche AssistenznehmerInnen bezahlen die Kosten aber selbst oder Eltern, Partner oder andere Verwandte tragen die Kosten. Dann überlegt man natürlich, ob die Ausgaben für den Hund, genau wie andere Krankheitskosten von der Steuer absetzbar sind.

 

Die Kosten für Alecs Ausbildung und Unterhalt, die nicht über Spenden finanziert waren, habe ich bei meiner Einkommensteuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" angegeben. Leider wurde das nicht anerkannt, in meinem Steuerbescheid steht:

"Die Aufwendungen für die Anschaffung, Ausbildung und Haltung eines Hundes konnten nicht berücksichtigt werden. Um diese Aufwendungen berücksichtigen zu können, ist es notwendig, vor Anschaffung des Hundes die medizinische Notwendigkeit durch einen Amtsarzt feststellen zu lassen".

 

Schade, dass wir das nicht vorher wussten, denn so ein Attest hätte man sicher bekommen können. Und das hätte eine Menge Geld gespart. Schließlich geht es hier nicht nur um die Anschaffung und das Training, sondern um alle laufenden Aufwendungen während eines ganzen Hundelebens!

 

Wer ganz am Anfang steht und über die Anschaffung eines Assistenzhundes aus Eigenmitteln nachdenkt, sollte die steuerlichen Auswirkungen unbedingt berücksichtigen, am besten beim Wohnsitzfinanzamt nachfragen. Evtl. kann auch der Schwerbehinderten-ausweis Voraussetzung sein, um die steuerliche Anerkennung zu bekommen.

Wichtig: Wenn der Kaufvertrag erst unterschrieben ist, dann ist es zu spät - diese Dinge müssen unbedingt vor dem Kauf und Abschluss des Ausbildungsvertrages geklärt sein.

(c) Judith Kraus

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