Merkzeichen aG – neue Hindernisse

Es ist mal wieder an der Zeit für ein Update zum Thema Versorgungsamt. In meinem Blog hatte ich bereits hier, hier und hier über meinen Schwerbehindertenausweis und die damit verbundenen Probleme berichtet.

 

Das Versorgungsamt bzw. das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist für die Feststellung der Schwerbehinderung in Niedersachsen zuständig. Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf einem Spektrum in Zehnerschritten bis 100 Grad festgestellt. Ab 50 GdB gilt man als schwerbehindert und man bekommt einen Ausweis. Zu dem Grad können auch noch Merkzeichen vergeben werden: z.B. G – erhebliche Gehbehinderung, B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, H – Hilflosigkeit, aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung und noch einige weitere. Mehr Infos dazu gibt es hier.

 

Kurze Zusammenfassung: 2015 Erstantrag 30 GdB, Widerspruch 40 GdB, Widerspruch 60 GdB, 2017 Verschlechterungsantrag abgelehnt, nach dem letzten Widerspruch habe ich jetzt 80 GdB mit Merkzeichen G und B.

 

Die meisten Vergünstigungen, die man mit einem Schwerbehindertenausweis bekommt, sind für mich gar nicht relevant, weil ich ja z. B. nicht erwerbsfähig bin und auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Aber einen Parkausweis, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen, brauche ich wirklich dringend. Und dafür muss man das Merkzeichen aG haben. Deshalb habe ich, bzw. meine gesetzliche Betreuerin, auch gegen den letzten Bescheid Widerspruch eingelegt und sogar vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. Da ich ja weder eine Steh- und Gehfähigkeit und sehr eingeschränkte Sitzfähigkeit habe und für jeden Weg auf einen Rollstuhl und Hilfe von meiner Pflegeperson angewiesen bin, sehe ich mich deutlich im Recht.

 

Natürlich haben wir alle möglichen Arztberichte und Atteste eingereicht, aber das Sozialgericht will unbedingt ein Fachärztliches Medizinisches Gutachten von einem Institut in der Hamburger Innenstadt haben. Das wurde am 21.06.2018 angeordnet. Wir haben dem Gericht gleich mitgeteilt, dass ich unmöglich nach Hamburg in die Innenstadt fahren und mich dort begutachten lassen kann. Ich schaffe es ja nicht einmal, ohne dissoziative Krampfanfälle zu meinen bekannten Ärzten in meiner kleinen Heimatstadt zu kommen. Es ist völlig aussichtlos, dass ich es bei so einer Reizüberflutung schaffe, in der Praxis anzukommen und dann noch für Untersuchungen zu gebrauchen bin. Wir haben um einen Hausbesuch des Gutachters gebeten.

 

Heute am 23.02.2019 bekam ich Post von dem Gutachteninstitut. Ich soll nun im April nach Hamburg in die Mönckebergstraße kommen. Das ist die Haupteinkaufsstraße direkt am Hauptbahnhof: Menschenmassen, Verkehrschaos und keine Parkplätze.

 

„Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.“ 

„Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für Begleitpersonen nur ein begrenzter Warteraum zur Verfügung steht.“

„Die Untersuchungen können sich über mehrere Stunden hinziehen (mit Pausen).“

 

Hm!!! …

 

Das Institut weiß sicherlich nichts von mir, die müssen ja auch unvoreingenommen sein. Das ist natürlich ein Standardbrief.

 

Das Sozialgericht hat aber meine Einwände gegen den Termin in Hamburg offensichtlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Ich bin mit einer Begutachtung absolut einverstanden. Aber eben nicht mitten in der Großstadt. Das ist schlichtweg nicht möglich. Und das Versorgungsamt ignoriert einfach alle eingereichten aktuellen Arztatteste und stützt sich auf ältere Berichte in denen steht, dass ich ein paar Schritte laufen kann. Jedenfalls ist das eine feine Beschäftigungstherapie für Behördenmitarbeiter. Was da alles für Geld in den Sand gesetzt wird?! Jeder medizinische Laie, der mich einmal sieht, kann zweifelsfrei erkennen, dass ich nicht aus dem Rollstuhl aufstehen und keinen Schritt laufen kann. Aber nun beschäftigen sich eine ganze Reihe hochbezahlter Beamter damit, mir zu beweisen, dass ich keine außergewöhnliche Gehbehinderung habe. Und dass alles nur um einen Parkausweis zu bekommen, damit ich direkt vor Arztpraxen einen Parkplatz habe, bei dem ich die Autotür öffnen kann und mit Hilfe meiner Mutter/Pflegeperson in den Rollstuhl gesetzt werden kann. Ich will weder Steuervergünstigungen noch verbilligten Eintritt in Freizeitparks oder Bahnreisen durch Deutschland. Dieser ganze Rechtsstreit ist total überflüssig.

 

Fortsetzung folgt… ich bin ein Steinbock.

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Kommentare: 1
  • #1

    A. (Donnerstag, 18 Juli 2019 02:48)

    Warum nur kann das Versorgungsamt bzw. Gericht nicht lesen? Gibt es ärztliche Atteste, dass du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzten kannst?
    Weiterhin solltest du vor dem Thermin mit ärtzlichen Attest eine Begleitperson, die jederzeit zur Verfügung stehen muss, um im Notfall bei Dissoziativen Zuständen hinzugezogen werden zu können, weil ich mal davon ausgehe, dass eine fremde person dazu gar nicht in der lage ist. Grade wenn bei der Begutachtung eventuell mehr die somatische Gehfunktion geprüft wird und ob hier erstmal geprüft werden sollte, ob sich mit entsrpechenden Dissoziativen Störungen ausgekannt wird. Du hast ein Recht auf einen Gutachter der entsprechende Erfahrungen mit deinen Beschwerden hat. Du kannst über die Website des Institutes eventuell genaueres erfahren, demnach soll es auch andere Standorte z.B. in Hannover oder Kiel geben, vielleicht sind dort ja Parkplätze gegeben.
    Hoffe du hast einen/eine gute (Sozial) Rechtsanwältin die dich vertritt, ansonsten würde ich dir dringend dazu raten.
    Vielleicht konntest du ja auch schon etwas klären.

    Hast du mal geprüft, ob du nicht wenigstens einen Orangen Parkausweis bekommen könntest? Damit köntest du zwar noch nicht auf einem Behindertenparkplatz parken, aber weit mehr Parkmöglichkeiten nutzten.